Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE, gültig für den Standort Hinwil, Schweiz.

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Die Buchung von Simulatoren, Events und Meeting Raum bei der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit einer Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet die buchende Person (im restlichen Text «Kunde») den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE zustande. Ãœber die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Ãœbersendung einer Bestätigung (Reservierungsbestätigung).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde unverzüglich der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE mitteilen. Sollte der Kunde 7 Tage nach Reservierung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er/sie verpflichtet sich umgehend mit der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE in Verbindung zu setzen.
  3. Anmeldungen/Reservationen erfolgen nur schriftlich, per E-Mail via info@simracing-events.ch oder Telefonisch auf die Nummer 044 938 00 20. Diese werden per E-Mail bestätigt.
  4. Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmenden aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  1. Die Leistungsverpflichtung der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
  2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich.
  3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt. Die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE ist berechtigt das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
  4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken (CHF).

§ 4 Zahlung

  1. Bei der Buchung ist die Zahlung direkt nach dem Event in Bar, per Ec, Post- oder Kreditkarte fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. (Für grössere Events gelten separate Zahlungsbedingungen, welche entsprechend im Event-Vertrag geregelt sind).

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatz-Kunde

  1. Der Kunde kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Namens per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE.
  2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden steht die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
    a) Kostenlose Stornierung bis 2 Monate vor dem Eventdatum.
    b) Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Eventdatum werden zu 50% verrechnet.
    c) wird weniger als 4 Wochen vor dem Eventdatum storniert werden 75% verrechnet.
    d) Bei Reservationen von Minderjährigen sind die Eltern haftbar.
  3. Dem Kunden ist es gestattet, der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
  4. Die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
  5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Buchungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE an den/die Kunde/in ausgezahlt.
  6. Die Benennung von Ersatz-Kunden ist grundsätzlich möglich.

§6 Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.

  1. Im Falle des Rücktritts vor der Bestätigung durch Veranstalter wird der bereits erstattete Kaufpreis an den Kunden zurückgezahlt.
  2. Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden, der bereits erstattete Betrag wird rückerstattet.
  3. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.
  4. Die A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer gerechtfertigt ist oder wenn der Kunde eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
  5. Soweit die Haftung der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiternden gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE .

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
  2. Der Kunde kann der A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE nur an deren Sitz verklagen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE schliesst keine Verträge mit minderjährigen Personen ab. Falls der Kunde unter 18 Jahren ist, darf er Buchungen nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vornehmen.
  2. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
  3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.

Angaben zum Vertragspartner:

A PLUS SIMRACING EVENTS & LOUNGE
Zürichstrasse 66a
8340 Hinwil
+41 44 938 00 20
info@simracing-events.ch

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